Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patienten eine Rechnung stellen

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif (DENTOTAR) tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Kosten nach Art. 17 Erkrankungen des Kausystems

Die Versicherung übernimmt die Kosten der zahnärztlichen Behandlungen, die durch eine der folgenden schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems bedingt sind (Art. 31 Abs. 1 Bst. a KVG). Voraussetzung ist, dass das Leiden Krankheitswert erreicht; die Behandlung ist nur so weit von der Versicherung zu übernehmen, wie es der Krankheitswert des Leidens notwendig macht, wie wir sie bei der Verlagerung und Überzahl von Zähnen und Zahnkeimen mit Krankheitswert (z. B. Abszess, Zyste) sehen. Zur detaillierten Kostenübernahme wird Ihnen Ihre Krankenversicherung weitere Auskünfte geben können.

Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten eine Rechnung stellen

Es wird dabei ein einheitlicher Tarif angewendet: TARMED. Er umfasst mehr als 4600 Positionen, nahezu sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich.

Jeder Leistung wird nach zeitlichem Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung und der erforderlichen Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Dabei unterscheidet TARMED zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung.

In den einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Taxpunktwerte, da das Tarifwerk TARMED die ursprünglichen kantonalen Tarife kostenneutral übernommen hat.

Die Rechnungsstellung

Sie erfolgt direkt mit den Kunden/Patienten oder indirekt über eine Fakturierungsfirma (Ärzte- o. Zahnärztekasse). Alle weiteren Fragen zu den Behandlungskosten und dem individuellen Kostenaufwand werden gerne auch im persönlichen Gespräch beantwortet.

 

 

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